
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und langjährige Lehrbeauftragter der VWA Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie berate ich auf höchstem Niveau im gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ich stehe der Geschäftsführung oder Personalleitung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des Personalwesens von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur Aufhebung oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und eines sich anschließenden Kündigungsschutzprozess zur Seite. Daneben unterstütze und berate ich bei Verhandlungen mit Betriebsräten sowie Gewerkschaften. Ich entwickle und konzipiere Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge und gebe präzise und praxisorientiere Antworten zu allen sich in diesem Zusammenhang stellenden betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen. Für Arbeitnehmer entwickele ich auch in schwierigen arbeitsrechtlichen Situationen die richtige Strategie. Dabei strebe ich zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Sollte es jedoch zu einer Trennungssituation kommen und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen worden sein, erhebe ich Kündigungsschutzklage und verhandle die für Sie bestmögliche Abfindung.
Die Insolvenz eines Unternehmens ist eine rechtliche Sondersituation, die insbesondere auch im Arbeitsrecht eine Vielzahl an Problemen aufwirft, zu deren Bewältigung Spezialkenntnisse zwingend erforderlich sind. Da ich seit vielen Jahren unterschiedliche Insolvenzverwalter arbeitsrechtlich berate und bereits für Insolvenzverwalter diverse Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durchgeführt habe, verfüge ich über dieses spezielle Know-How.
Das deutsche Insolvenzrecht gibt strenge Regeln vor, wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist. Missachtet man diese Vorschriften, drohen sogar unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen. In einer Krisensituation ist daher schnelles und konsequentes sowie umsichtiges Handeln von überragender Bedeutung. Ich prüfe das Vorliegen von Insolvenzgründen, erarbeite Sanierungskonzepte, spreche insbesondere mit den Kreditgebern und analysiere Handlungsoptionen aus der Krisensituation. Aufgrund meiner engen Zusammenarbeit mitführenden Insolvenzverwalterkanzleien verfüge ich über ein breites Netzwerk zu Insolvenzverwaltern, Bankern und Steuerberatern. Erst wenn Sanierungskonzepte nicht greifen, bereite ich den Insolvenzantrag vor.
Die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere der Insolvenzverschleppung, erfordert eine Hohe insolvenzrechtliche und bilanzrechtliche Expertise, die ich mir während meiner langjährigen Tätigkeit für führende Insolvenzverwalterkanzleien erworben habe. Ich bin als Strafverteidiger in allen Fällen des Vorwurfes der Verwirklichung von Insolvenzdelikten im weiteren wie im engeren Sinne, tätig, zum Beispiel bei: Insolvenzverschleppung Veruntreuung von Arbeitsentgelt Untreuetatbeständen Bankrott Verletzung der Buchführungspflicht Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung Die Erfahrung lehrt: Die Insolvenzgerichte leiten fast jede Akte einer Unternehmensinsolvenz an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, da aufgrund der besonderen Deliktsgefährdung in einer Krisensituation des Unternehmens in vier von fünf Fällen auch Insolvenzdelikte begangen werden. Infolgedessen ist in einer Krisensituation insbesondere auch in strafrechtlicher Hinsicht die Hinzuziehung anwaltlicher Beratung dringend angeraten, um den Schaden abzuwenden bzw. möglichst gering zu halten. Kommen Sie daher frühzeitig zu mir, und nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Ich berate als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Unternehmer/Unternehmen in allen Phasen ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Mein Beratungsspektrum reicht hier von der Gründung oder dem Kauf über Umstrukturierungen bis hin zum Verkauf des Unternehmens. Die Betreuung umfasst dabei sowohl Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als auch Personengesellschaften (insbesondere GmbH & Co. KG, stille Beteiligung und GbR) und zeichnet sich durch präzise, rechtssichere und praxisnahe Lösungen aus. Für viele meiner Mandanten fungiere ich daher als „externe Rechtsabteilung“, die meine durchgehende Erreichbarkeit, hohe Flexibilität und persönliche Betreuung schätzen. Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder berate ich hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickele Strategien zur Reduzierung ihrer Haftungsrisiken.
Durch meine langjährige Zusammenarbeit mit der führenden Insolvenzverwalterkanzlei hww Insolvenzverwalter verfüge ich über große Erfahrung in der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung sowie insolvenzspezifischen Ansprüchen aus Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung.